Liegt ein Bauvorhaben in einem Wasserschutzgebiet, ist es ausgeschlossen. Nur Standorte außerhalb gehen in die weiteren Prüfungen. Klicken Sie in die Karte, um einen beliebigen Standort direkt beim LUBW-Dienst abzufragen.
Vorprüfung – maßgeblich sind die Rechtsverordnungen und die zuständige Wasserbehörde.